Rechtstipp: Meinungsfreiheit - Eine Ex-Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden

Wird eine Bewusstseinstrainerin von einer ehemaligen Kundin als »toxisch« und »manipulativ« bezeichnet, nachdem sie den Kurs bei der Mentorin abgebrochen und die bereits bezahlte Gebühr erfolglos zurückgefordert hatte, so ist das von der Meinungsfreiheit gedeckt. Schreibt sie die Bezeichnungen in E-Mails an die Mentorin und an den Zahlungsdienstleister, so sind das keine Diffamierungen oder Schmähungen. Sie muss keine Unterlassungserklärung abgeben. Sie durfte ihre Meinung zum Ausdruck bringen. (OLG Frankfurt am Main, 3 W 6/26) - vom 11.03.2026

Steuertipp: Trägt einer die Kosten allein, darf das Arbeitszimmer voll abgezogen werden

Die Miete für ein ausschließlich beruflich genutztes Arbeitszimmer kann auch dann vollständig als Werbungskosten abziehbar sein, wenn die Ehepartner gemeinsam Mieter sind und die Miete von einem Gemeinschaftskonto gezahlt wird. Hat ein Ehepaar neben der gemeinsamen Familienwohnung eine weitere Wohnung angemietet, die ausschließlich der Ehemann als außerhäusliches Arbeitszimmer nutzte, so darf das Finanzamt die Miet- und Nebenkosten nicht nur zur Hälfte als Werbungskosten anerkennen. Entscheidend sei, wer die Kosten wirtschaftlich trage und wofür die Räume genutzt würden. Da die Wohnung ausschließlich als Arbeitszimmer des Ehemanns diente und er die Kosten allein getragen hat, sei der vollständige Werbungskostenabzug zulässig. (Niedersächsisches FG, 3 K 54/26) - vom 19.08.2026