Rechtstipp: Ein nicht gegen Masern immunisiertes Kind darf nicht in die Kita

Ein nicht gegen Masern geimpftes oder anderweit dagegen immunisiertes Kind darf keine Kindertagesstätte besuchen. Die Kita-Leitung darf einem (hier: 3-jährigen) Jungen ein Betretungsverbot erteilen. Durch die in Deutschland herrschende Impfpflicht sollen nicht nur die Kinder selbst geschützt werden, sondern auch andere Menschen. Legen die Eltern ein ärztliches Dokument mit einem Laborergebnis vor, das im Trockenblut des Kindes die Immunität nachweisen soll, so gilt das nicht als ausreichender Nachweis. (Hier war unklar, ob es sich überhaupt um das Trockenblut des Kindes gehandelt habe.) (VwG Mainz, 1 L 733/25) - vom 16.01.2026

Steuertipp: Regeln aus der Satzung müssen zügig umgesetzt werden

Die Satzung eines gemeinnützigen Vereins (hier ging es um eine Stiftung) muss grundsätzlich regeln, dass das Vermögen des Vereins im Falle der Auflösung einem »steuerbegünstigtem Zweck« zugeführt werden muss. Diese Regelung muss - kommt es zur Auflösung - dann auch schnell durchgeführt werden. Wird das nicht zügig umgesetzt, so droht »die rückwirkende Aberkennung der Gemeinnützigkeit«. (FG Münster, 13 K 1127/22) – vom 29.11.2023