Rechtstipp: Leiden Hunde auf einem Gnadenhof, so sind sie wegzunehmen

Hält eine Frau auf einem »Gnadenhof« 61 Hunde und stellt das Veterinäramt bei einer Vor-Ort-Kontrolle fest, dass viele Hunde Bissverletzungen haben (weil nicht aneinander gewöhnte Tiere zusammen untergebracht waren) und liegen erhebliche hygienische Mängel vor, so muss der Tierbestand erheblich reduziert werden. Die Frau kann sich nicht dagegen wehren, wenn ihr 47 Hunde weggenommen werden. Die tierschutzrechtliche Anordnung ist rechtmäßig erlassen worden, weil die Frau wiederholt gegen Vorgaben des Tierschutzgesetzes verstoßen hat. Den Tieren wurden erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. (VwG Koblenz, 3 K 498/25) – vom 23.03.2026

Steuertipp: Doppelte Haushaltsführung - Zwei Heimfahrten pro Monat sind ohne Beleg möglich

Grundsätzlich können neben den Unterkunftskosten und den Kosten für Ausstattung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch Werbungskosten für eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerlich geltend gemacht werden. Kann ein Arbeitnehmer jedoch keine Nachweise für die Familienheimfahrten vorlegen (weder Tickets für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel noch Tankquittungen), so darf das Finanzamt dennoch nicht »null Euro« ansetzen. Es durften zwei Familienheimfahrten pro Monat angesetzt werden. (Sächsisches FG,  8 K 1068/23) - vom 15.05.2024