Rechtstipp: Schwerbehinderung - Auch ein Auto auf Kredit kann die Kraftfahrzeughilfe mindern

Kauft sich eine Frau mit Behinderung ein neues Auto und erhält sie dafür die so genannte Kraftfahrzeughilfe (die Menschen mit Behinderung erhalten können, wenn sie infolge der Behinderung auf ein Auto angewiesen sind), so darf der Wert des Altwagens auch dann von dem Förderbetrag abgezogen werden, wenn sie das alte Auto per Kredit finanziert und zur Sicherung des Kredits an eine Autobank übereignet hatte. Der Verkehrswert des Altwagens darf auf die Förderung angerechnet werden. (BSG, B 5 R 11/24 R) - vom 27.11.2025

Steuertipp: Fitnessstudio-Beitrag nicht steuerlich absetzbar

Mehr Sport machen: Der Neujahrsvorsatz bleibt leider ohne Beteiligung des Finanzamts. Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios zählen nicht als außergewöhnliche Belastung und sind somit nicht steuerlich absetzbar – auch wenn eine medizinische Verordnung zur Teilnahme am Funktionstraining vorliegt. Die Kursgebühren für das Funktionstraining werden zwar von der Krankenkasse erstattet, die Beiträge zum Fitnessstudio jedoch nicht. Der Grund: Fitnessstudiobenutzung ist freiwillig und dient auch ge-sunden Menschen zur Gesundheitsförderung, daher fehlt die steuerliche Zwangsläufigkeit. (BFH vom 21.11.2024, Az. VI R 1/23)