Rechtstipp: Arbeitsrecht - »Krankenschein online« kann gefährlich werden

Meldet sich ein Arbeitnehmer »ohne echten Arztkontakt« krank, indem er ein Attest einreicht, das auf einem Online-Fragebogen basiert - es gab weder einen Video- noch einen Telefontermin, also keine echte ärztliche Untersuchung -, so kann ihm das den Job kosten. Sieht die Bescheinigung aus wie eine reguläre Krankmeldung, so hat der Mitarbeiter »bewusst wahrheitswidrig vorgegeben, eine Arbeitsunfähigkeit sei ärztlich festgestellt worden«. Darin liege ein schwerer Vertrauensbruch. Arbeitgeber müssen sich auf die Echtheit von Attesten verlassen können. Aufgrund des heftigen Pflichtverstoßes musste der Arbeitgeber auch nicht erst eine Abmahnung aussprechen. Er durfte direkt fristlos kündigen. (LAG Hamm, 14 SLa 145/25)

Steuertipp: Blockheizkraftwerk in Mietshaus führt auch in Bezug auf Strom zu Vermietungseinkünften

Wird in einem Mietshaus ein Blockheizkraftwerk eingebaut, führt das nicht nur hinsichtlich der Wärme-, sondern auch hinsichtlich der Stromerzeugung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, nicht aus Gewerbebetrieb. Das hat das Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg im Anschluss an die Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz entschieden. Würde ein Gewerbebetrieb vorliegen, wäre dort das Blockheizkraftwerk wegen der Unteilbarkeit beweglicher Wirtschaftsgüter nicht (teilweise) zu aktivieren. Der erzeugte Strom wäre nur unter dem Gesichtspunkt einer Einlage zu berücksichtigen. Das Urteil des FG ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Revision eingelegt. Diese ist beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen X R 15/25 anhängig. (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.04.2025, 16 K 16145/23, nicht rechtskräftig)