03.02.2025
Der Bundestag hat am 31.01.2025 das Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 entsprechend der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses beschlossen. Das teilt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mit.
Mit diesem Gesetz seien nun der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern (BT-Drs. 20/142959) sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – BT-Drs. 20/14264) zusammengelegt und mit einem neuen Gesetzestitel versehen worden.
Gegenüber den ursprünglichen Entwürfen ergaben sich laut BRAK lediglich folgende inhaltliche Änderungen: So sei eine Evaluierung des durch dieses Gesetz geänderten Vormünder- und Betreuervergütungsgesetzes durch das Bundesjustizministerium beschlossen worden – insbesondere im Hinblick auf die Angemessenheit der festgesetzten Fallpauschalen und Stundensätze über einen Zeitraum von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten am 01.01.2026. Auch sei die im Gesetzentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2025 vorgesehene Systemumstellung im Gerichtsvollzieherkostengesetz (BT-Drs. 20/14264, Artikel 4), die einen Wegfall der Dokumentenpauschale und der Beglaubigungsgebühr bei gleichzeitiger Kompensation der damit verbundenen Mindereinnahmen durch eine weitere Anhebung der Zustellungsgebühren vorsieht, zurückgestellt worden.
Bundesrechtsanwaltskammer, PM vom 01.02.2025