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16.04.2024

Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen fordert: Schluss mit der Grundsteuer

Ab 2025 soll die Grundsteuer nach dem neu reformierten Modell erhoben werden. Dieses krankt allerdings an allen Ecken und Enden, kritisiert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Nordrhein-Westfalen (NRW). Wie kurzfristig eine Korrektur helfen könnte, warum die Grundsteuer langfristig keine Daseinsberechtigung hat und was der BdSt NRW in einer Anhörung im Landtag vorschlägt:

Es komme in diesem Jahr nicht nur in besonders vielen nordrhein-westfälischen Kommunen zu Erhöhungen bei der Grundsteuer B, sondern die Erhöhungen fielen vielerorts auch noch sehr hoch aus. Die Schallmauer von 1.000 Punkten sei in NRW durchbrochen und viele Kommunen planten Hebesätze, die davon nicht weit entfernt sind. Das sei das Ergebnis der Grundsteuer B-Erhebung des BdSt NRW im März 2024. Nordrhein-Westfalen habe im bundesweiten Vergleich bisher schon die höchsten Grundsteuer-B-Hebesätze unter den Flächenländern gehabt. Angesichts der Entwicklung, die sich für dieses Jahr abzeichnet, dürfte es diesen negativen Spitzenplatz weiterhin behalten.

Bei der Grundsteuerreform nach dem in NRW zur Anwendung kommenden Bundesmodell findet laut BdSt eine Belastungsverschiebung von Gewerbe- hin zu Wohnimmobilien satt, die in diesem Ausmaß nicht gewollt gewesen sein könne. Mit Urteil vom 10.04.2018 habe das Bundesverfassungsgericht das einstige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt, da es gleichartige Grundstücke unterschiedlich behandele und so gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung verstoße. Im Zuge der Reform seien dann die veralteten Werte, die zur Grundlage der Berechnung der Grundsteuer herangezogen werden, neu berechnet worden. Damit sei allerdings eine Unwucht entstanden: Durch die zwei verschiedenen Berechnungsmethoden (Ertragswertverfahren bei Wohngrundstücken, Sachwertverfahren bei Gewerbegrundstücken), die beim Bundesmodell zur Anwendung kommen, und schlechtere Lagen von Gewerbegrundstücken, ergäben sich höhere Werte insbesondere für Ein- und Zweifamilienhäuser und niedrigere Werte für gewerblich genutztes Eigentum. Das führe zu höheren Grundsteuerabgaben bei Gewerbeimmobilien und niedrigeren Abgaben bei Wohnimmobilien, bemängelt der BdSt NRW.

Er unterstützt mehrere Klagen gegen die Grundsteuer, die bei den Finanzgerichten Düsseldorf und Köln eingereicht wurden. Seine Kritikpunkte seien im Wesentlichen: Es gebe verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Bundesmodell wegen der pauschalen Miet- und Bodenrichtwerte, die nicht durch den Gegenbeweis eines niedrigeren gemeinen Werts korrigiert werden könnten. Es sei für alle unklar, ob die Grundsteuer 2025 verfassungskonform erhoben wird; die Musterverfahren würden bis dahin nicht rechtskräftig entschieden sein. Die "Aufkommensneutrale Steuerreform" werde zur Farce. Denn zahlreiche Kommunen würden bereits ein Jahr vorher die Hebesätze stark anheben. Auch gebe es eine Belastungsverschiebung weg von gewerblich genutzten Grundstücken hin zu Wohngrundstücken durch das neue Bundesmodell – zum Nachteil von Wohngrundstücken.

Als Faktoren, um gegenzusteuern, nennt der BdSt folgende Punkte:

  • Zurückhaltung, den Kommunen neue Aufgaben aufzubürden, erst recht ohne ausreichende Gegenfinanzierung,

  • die Vielzahl verwaltungsaufwändiger Förderprogramme reduzieren,

  • die allgemeine Finanzausstattung der Kommunen verbessern

  • eine konsequente Digitalisierung sowie

  • interkommunale Zusammenarbeit.

In Zeiten wieder höherer Zinsen räche es sich auch, dass für die hohen Altschulden vieler NRW-Städte immer noch keine tragfähige Lösung gefunden worden ist. Während der langjährigen Niedrigzinsphase wäre das leichter möglich gewesen, jetzt sei es viel schwieriger, müsse aber trotzdem endlich ernsthaft angegangen werden.

Die "verkorkste" Grundsteuerreform werde aber auch durch korrigierende Eingriffe nicht zu einer überzeugenden Reform, so Rik Steinheuer. Der Vorsitzender des BdSt NRW weiter: "Die Grundsteuerreform nach dem Scholz-Modell ist von Grund auf murks. Es ist an der Zeit, eines klar zu sagen: Die Grundsteuer gehört abgeschafft! Bessere, unbürokratische Alternativen für die Finanzierung unserer Städte müssen her. "

Die Grundsteuer bringe bundesweit nur rund 15 Milliarden Euro ein, bei über 900 Milliarden an Steuereinnahmen insgesamt – also nur ein "hauchdünnes Stück vom Kuchen". Aus Sicht der Kommunen sei die Grundsteuer allerdings eine wichtige Einnahmequelle, um die Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Die Kommunen benötigten folglich nach Abschaffung der Grundsteuer einen Ausgleich. Der BdSt nennt bei der Anhörung im Landtag Mitte April unbürokratischen Grundsteuer-Alternativen. Nicht zu vergessen auch: Fällt die Grundsteuer weg, entfällt damit automatisch ein Berg an bürokratischem Aufwand, der ihre Erhebung kostet. Diese Kapazitäten werden frei für andere Aufgaben und heben somit schon ein gewaltiges Einsparpotential.

Die Grundsteuer dürfe laut dem Bundesverfassungsgerichtsurteil bis zum 31. Dezember 2024 weiter nach altem Recht erhoben werden. Es bleibe somit nicht mehr viel Zeit für die Vorbereitungen zur Erhebung der Grundsteuer nach dem neuen Grundsteuermodell. Am 20.04.2024 setzen sich die Experten des Bundes der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen bei einer Anhörung im Landtag zum Thema Grundsteuer für eine gerechtere Lösung ein: "Ein zeitgemäßes Steuersystem sollte aus Steuerzahlersicht nicht die dargelegten Mängel haben und fair, einfach und so maßvoll wie möglich ausgestaltet sein. Es sollte sich auf wenige, ertragreiche Steuerarten beschränken. Zur Kompensation der Einnahmeausfälle der Kommunen gibt es bereits verschiedene Ansätze. So könnten die Kommunen beispielsweise ein Hebesatzrecht auf die Einkommensteuer und Körperschaftssteuer erhalten sowie einen größeren Anteil an der Umsatzsteuer. Zusätzlich könnte die Verbundquote für die Kommunen in NRW angehoben werden", heißt es in der BdSt-Stellungnahme zur Anhörung. Der BdSt NRW ist überzeugt, dass eine gute und bessere Lösung für die Kommunen gefunden werden kann.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V., PM vom 12.04.2024