13.04.2026
Ein Klageverfahren über einen Folgebescheid ist im Regelfall auszusetzen, wenn ein Verfahren über den Grundlagenbescheid anhängig und eine zeitgleiche Entscheidung nicht möglich ist. Laut Bundesfinanzhof (BFH) ist der Einkommensteuerbescheid ein Grundlagenbescheid für den Kirchensteuerbescheid hinsichtlich solcher Besteuerungsgrundlagen, die für die Festsetzung der Einkommensteuer als Maßstabsteuer relevant sind.
Weiter hält er fest, dass nicht nur ein gerichtliches Verfahren, sondern auch ein Einspruchsverfahren gegen den Grundlagenbescheid für den Folgebescheid vorgreiflich sei.
Zwar würde es der in § 74 Finanzgerichtsordnung verwendete Begriff des "Rechtsstreits" durchaus ermöglichen, nur gerichtliche Verfahren als vorgreiflich anzusehen. Im Hinblick auf den Zweck der Norm, unnötige Doppelentscheidungen zu vermeiden, würden aber auch anhängige Einspruchsverfahren als "Rechtsstreit" angesehen, die eine Aussetzung des Verfahrens ermöglichen oder erzwingen, so der BFH unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung.
Bundesfinanzhof, Beschluss vom 20.03.2026, X B 111/25